a) Die Beschwerdeführerin macht in ihrer Stellungnahme zur Beschwerdelegitimation geltend, sie sei Besitzerin des Mehrfamilienhauses H.________strasse 1.________ (Parzelle Nr. I.________). Dieses grenze direkt an die Parzelle Nr. J.________, die sich in einer ZöN befinde. Der Blick aller Wohnungen nach Süden gehe über die ZöN zum nahegelegenen Wald (Parzelle Nr. A.________). In der ZöN sei der umstrittene Liftschacht von 12.97 Meter Höhe entsprechend einem viergeschossigen Bauwerk projektiert. Hierdurch werde die Wohnqualität der Bewohner des Mehrfamilienhauses eingeschränkt. In ihren Schlussbemerkungen ergänzt sie, die Parzelle Nr. J.___