2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 23. Oktober 2024 (Postaufgabe 12. November 2024) Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, das Bauvorhaben sei gemäss dem Projekt auszuführen, dass am 31. Oktober 2022 rechtskräftig und ohne Einwände bewilligt worden sei. Sie macht insbesondere geltend, die 1/5 BVD 110/2024/154