Der südwestliche Teil der Parzelle, auf dem der Anbau zu stehen kommt, befindet sich gemäss geltender baurechtlicher Grundordnung noch in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN), soll aber im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision ebenfalls in die Arbeitszone 2 umgezont werden. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 18. Oktober 2024 erteilte die Gemeinde Langnau im Emmental die Baubewilligung.