1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. Juni 2024 (Posteingang) bei der Gemeinde Langnau im Emmental ein Baugesuch ein für die Aufstockung des alten Zeughauses um ein Stockwerk sowie die Erhöhung des Anbaus bis ins dritte Obergeschoss auf Parzelle Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt, soweit für das Bauprojekt relevant, grösstenteils in der Arbeitszone 2. Der südwestliche Teil der Parzelle, auf dem der Anbau zu stehen kommt, befindet sich gemäss geltender baurechtlicher Grundordnung noch in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN), soll aber im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision ebenfalls in die Arbeitszone 2 umgezont werden.