4. Die Stadt Langenthal hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von CHF 2999.70 (exkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Langenthal, eingeschrieben - AWA, zur Kenntnis - TBA OIK IV, Strasseninspektorat Oberaargau, zur Kenntnis - Aare Seeland mobil AG, zur Kenntnis - Bundesamt für Verkehr (BAV), zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat