- Amtsbericht Wasser und Abfall des AWA vom 28. März 2024 - Eisenbahnrechtliche Zustimmung gemäss Art. 18m EBG der Aare Seeland mobil AG vom 26. März 2024 - Fachbericht Strassenbaupolizei des TBA, Strasseninspektorat Oberaargau, vom 3. April 2024 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 2611.30 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Stadt Langenthal zuständig. 3. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben.