h) Auch im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass das Bauvorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und den nach anderen Gesetzen im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften widersprechen oder die öffentliche Ordnung gefährden würde. Nach dem Gesagten kann das Bauvorhaben mit den Bedingungen und Auflagen gemäss dem Amtsbericht Wasser und Abfall des AWA vom 28. März 2024, der eisenbahnrechtlichen Zustimmung gemäss Art. 18m EBG der Aare Seeland mobil AG vom 26. März 2024 sowie dem Fachbericht Strassenbaupolizei des TBA, Strasseninspektorat Oberaargau, vom 3. April 2024, bewilligt werden.