übersichtlich.58 Südöstlich der Bauparzelle besteht eine Ausfahrt auf die G.________strasse ab der Parzelle Nr. T.________. Für die herausfahrenden Fahrzeuge dürfte der Reklamestandort wegen seiner Ausrichtung quer zur Fahrbahn der G.________strasse kaum ersichtlich sein. Diese Ausfahrt sowie diejenige von der Bauparzelle auf die G.________strasse liegen ca. 50 m vom Reklamestandort entfernt.59 Für die nach Nordosten fahrenden Verkehrsteilnehmenden der G.________strasse liegt der Reklamestandort unmittelbar nach dem Bahnübergang nicht mehr im Blickfeld und die Sicht auf die Ausfahrten ist unbeeinträchtigt.