Das TBA erachtet die Reklame in seinem Fachbericht Strassenbaupolizei vom 3. April 2024 als nicht verkehrsgefährdend und stimmte einer Bewilligung unter Auflagen zu.55 Die Beurteilung des TBA ist nachvollziehbar. Die Reklame soll quer zur Fahrbahn der G.________strasse ausgerichtet werden. Aufgrund der doppelseitigen Werbefläche richtet sie sich sowohl an die von Südwesten als auch von Nordosten herkommenden Verkehrsteilnehmenden auf der G.________strasse. Für die von Südwesten herkommenden Verkehrsteilnehmenden befindet sich die Werbefläche auf der gegenüberliegenden Strassenseite.56 Die Reklame weist zum Fahrbahnrand der G.________strasse einen Strassenabstand von 3 m auf.57