c) Wie eingangs erwähnt, befindet sich die Bauparzelle in der Grundwasserschutzzone S3 für die Grundwasserfassungen «Hardwald» des Gemeindeverbandes Wasserversorgung an der unteren Langeten, WUL. Grundwasserschutzzonen (vgl. Art. 20 GSchG46 und Art. 29 ff. GSchV47) dienen dazu, Trinkwassergewinnungsanlagen und das Grundwasser unmittelbar vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Beeinträchtigungen zu schützen. Anhang 4 Ziffer 221 Abs. 1 Bst. a bis i GSchV regeln, was in der Grundwasserschutzzone S3 unzulässig ist. Es ist nicht ersichtlich, dass das Bauvorhaben, das auf einer bestehenden befestigten Fläche angebracht werden soll, im Sinne von Anhang 4 Ziffer 221 Abs. 1 Bst.