k) Wie bereits im Beschwerdeverfahren 110/2022/54 betont die Stadt Langenthal auch vorliegend, sie wolle aus präjudiziellen Gründen keine (weiteren) Fremdreklamen mehr bewilligen. Auch die Fachexperten/-innen der Bau- und Planungskommission störten sich in ihren Fachberichten vom 26. April 2024 und 20. Juni 2024 daran, dass das Bauvorhaben als Fremdreklame dienen soll. Für die ästhetische Beurteilung sind die konkreten Gegebenheiten relevant. Damit setzen sich die Fachexperten/-innen der Bau- und Planungskommission in ihren Fachberichten vom 26. April 2024 und 20. Juni 2024 jedoch nicht näher auseinander.