Damit einhergehend sind die notwendigen Masten und Fahrleitungen Teil des Erscheinungsbilds. Zwischen der Bauparzelle und der Parzelle Nr. Q.________ quert die Bahnlinie die Kantonsstrasse. Ein weiterer Bahnübergang befindet sich nördlich der Bauparzelle auf dem I.________-Areal. Zum Orts- und Strassenbild gehören somit auch die rotweissen Warnsignale und Bahnschranken.35 Entlang der 29 Beschwerdebeilage 4 Fotos 1 bis 4 30 Beschwerdebeilage 4 Foto 4 31 Beschwerdebeilage 4 Foto 6 32 Fotomontage vom 10. Januar 2024, Beschwerdebeilage 5 33 Beschwerdebeilage 5 34 Beschwerdebeilage 4 Fotos 2, 5 und 6, Beschwerdebeilage 5 35 Beschwerdebeilage 4 Fotos 1 und 2, Beschwerdebeilage 5