i) Diese Umgebungsbeschreibung trifft auch auf den Standort des Bauvorhabens der Beschwerdeführerin zu. Bei der Arbeitszone Aa entlang der G.________strasse am Ortseingang von Langenthal handelt es sich um ein klassisches Industriegebiet ohne besonderen ästhetischen Wert. Es ist geprägt von den grossvolumigen, unterschiedlich gestalteten Bauten und den Infrastrukturanlagen. Auf dem Areal der I.________ AG nördlich der Bauparzelle befinden sich ein grosses, mehrheitlich silber-graues Industriegebäude sowie mehrere grosse türkisfarbene Tanks. Zwischen dem Areal der I.________ AG und der Kantonsstrasse bzw. der Bahnlinie der Aare Seeland Mobil AG befinden sich zahlreiche Parkplätze.