Das Bauvorhaben sei in einer Baulücke in einer mehrere Hektaren umfassenden Arbeitszone geplant. Die Bauparzelle weise zur ASM-Bahnlinie eine Anstosslänge von 147 m auf, sei auf der östlichen Seite von der M.________strasse her erschlossen und zu ca. 2/5 überbaut. Die südlich angrenzende Parzelle Nr. L.________ sei unbebaut, die nördlich angrenzende Parzelle Nr. N.________ sei vollständig bebaut. Die grossvolumigen Zweckbauten seien von unterschiedlichen architektonischen Qualitäten bezüglich ihrer Fassaden- und Aussenraumgestaltung.