h) Im Beschwerdeverfahren BVD 110/2022/54 hatte die BVD ein nordöstlich der Bauparzelle geplantes, freistehendes Aluminimum-Truss-Gestell mit Aussenmassen von 5.22 m x 3.5 m und zwei winkelförmig angeordneten Plakatflächen zu beurteilen (Parzelle Nr. H.________, M.________strasse 69). Die Plakatflächen sollten sich unter anderem an die Verkehrsteilnehmenden der G.________strasse richten. Die BVD holte einen Fachbericht bei der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Die OLK beschrieb in ihrem Fachbericht vom 11. August 2022 die Umgebung des Bauvorhabens wie folgt (vgl. E. 3d des Entscheids der BVD 110/2022/54 vom 20. Oktober 2022):