Bei Werbeträgern gilt es zu berücksichtigen, dass sich diese unter ästhetischen Gesichtspunkten nicht ohne weiteres mit Gebäuden vergleichen lassen, auf welche die Gestaltungsnormen in erster Linie zugeschnitten sind. An die Einordnung von Werbeträgern dürfen nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden, zumal nur der Reklamestandort und die Art und Grösse des vorgesehenen Reklameträgers beurteilt werden können, nicht aber die wechselnden Reklamen. Mehr als eine unauffällige Gestaltung des Rahmens kann nicht verlangt werden. Zweck von Reklamen ist es, die Aufmerksamkeit der Passanten und Passantinnen auf sich zu ziehen. Reklamen wollen naturgemäss auffallen.