Sowohl das bisherige Baureglement der Stadt Langenthal vom 30. November 2003 als auch das neue Baureglement enthalten folgende Bestimmung zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: Art. 10 1 Alle Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit den bestehenden oder vorauszuse- henden Bauten eine gute Gesamtwirkung entsteht. Sie sollen sich gut in das Orts- und Landschaftsbild und in den Strassenraum einordnen und auf erhaltenswerte Eigenarten Rücksicht nehmen.