Neben den grossen Industriegebäuden und den wuchtigen auffälligen Tanks steche sie weder farblich, noch von der Grösse oder Gestaltung her ins Auge. Das Bauvorhaben störe das Mittelmass der Umgebung nicht. Hinsichtlich der Grösse von Reklametafeln gebe es ohnehin keine gesetzlichen Vorgaben. An der G.________strasse befänden sich bereits zwei Plakatstellen, die dasselbe Format aufwiesen (Parzelle Nr. H.________). Die Aluminium-Fachwerkträger seien keineswegs billig materialisiert und handwerklich rudimentär ausgeführt. Die Aluminium-Traversenkonstruktion sei unauffällig schwarz und modern gestaltet.