Weiter ist die Werbetafel für Fremdreklame und nicht für Eigenwerbung eines ansässigen Gewerbes oder Betriebes vorgesehen. Aus Sicht der Fachexpert:innen beeinflusst gerade auch dieser Umstand die Bewilligungsfähigkeit des Projektes, da es sich nicht um ein legitimes Hinweisschild auf die am Ort niedergelassenen Institutionen handelt.