Aus Sicht der Fachexpert:innen ist das überdimensionierte Format der Fremdwerbung (4.36 x 2.72 m) im Hinblick auf die ortsbaulichen Belange nicht bewilligungsfähig. Die G.________strasse als wichtige Zufahrtsstrasse nach Langenthal wird durch kommerzielle und bezugslose Beschilderung des Strassenraums beeinträchtigt. Dies widerspricht in grundsätzlicher Art und Weise der sensiblen Strategie der Stadt Langenthal, die für die Sorgfalt im Umgang mit ihren wertvollen Ortsbildern bekannt und 2019 mit dem Wakkerpreis des Schweizerischen Heimatschutzes ausgezeichnet worden ist.23