b) Es ist umstritten, ob das Bauvorhaben den ästhetischen Anforderungen genügt. Wie erwähnt, stützt sich die Stadt Langenthal im angefochtenen Entscheid auf die Fachberichte der Fachexperten/-innen der Bau- und Planungskommission vom 26. April 2024 und vom 20. Juni 2024. 15 Vgl. Beschwerdebeilage 9 16 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 36 N. 3