___ sinngemäss berücksichtigt. Dasselbe gilt auch hinsichtlich der Vorbringen, der Standort sei rund 2 km vom Stadtzentrum Langenthal entfernt, befinde sich im Industriegebiet mit bescheidenem ästhetischem Wert und könne deshalb der «sensiblen Strategie der Stadt Langenthal» nicht widersprechen. Die Stadt Langenthal hat im angefochtenen Entscheid berücksichtigt, dass sich das Bauvorhaben am Ortseingang befindet und in einer «Arbeitszone mit vergleichsweise wenig ästhetischen Vorgaben» zu liegen kommen soll. Damit hat sie sich zumindest kurz mit den Vorbringen der Beschwerdeführerin auseinandergesetzt.