2/16 BVD 110/2024/152 mit vergleichsweise wenig ästhetischen Vorgaben handelt» und gebe wörtlich die Empfehlungen der Fachexperten/-innen der Bau- und Planungskommission wieder. Die Stadt Langenthal habe nicht nachvollziehbar dargelegt, von welchen Überlegungen sie sich habe leiten lassen. Sie habe ihre Begründungspflicht verletzt.