1. Die Beschwerdeführerin reichte am 2. Februar 2024 (Posteingang) bei der Stadt Langenthal ein Baugesuch ein für das Aufstellen einer freistehenden, schwarzen Alu-Traversenkonstruktion für wechselnde Veranstaltungs- und Fremdreklame mit einer 4.36 m breiten, 2.72 m hohen, doppelseitigen, unbeleuchteten Werbefläche auf der Parzelle Langenthal Grundbuchblatt Nr. F.________ (G.________strasse 16). Grundeigentümerin der Bauparzelle ist eine juristische Person.1 Die Bauparzelle liegt in der Arbeitszone Aa. Zudem befindet sie sich in Konsultationsbereichen von Betrieben und von Eisenbahnanlagen, welche der StFV2 unterstehen.