10/11 BVD 110/2024/151 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts In- terlaken-Oberhasli vom 14. Oktober 2024 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung