Die Beschwerdeführerin kann aus dem Verweis auf die Ausführungen der Rega im E-Mail vom 12. November 2024 und des BAZL in der luftfahrtspezifischen Rückmeldung vom 10. Mai 2024 nichts zu ihren Gunsten ableiten. Hinsichtlich einer weiteren Verlegung des Helikopterlandeplatzes hielt die Rega in ihrem E-Mail vom 12. November 2023 fest, dass die ursprünglich angedachte Lösung in Betracht der Gesamtsituation in Hinblick auf die Flugverfahren die beste Lösung darstelle. Dies unter Berücksichtigung, dass auch diese Variante nicht ideal sei und nicht den heutigen Anforderungen entspreche.26