Die Sicherheitsfläche muss nicht zwingend befestigt sein. Die Sicherheitsfläche erstreckt sich vom Rand der FATO nach aussen über einen Abstand von mindestens 3.00 m oder 0.25 x D, wobei der grössere Wert massgebend ist. Die Seitenlängen (resp. der Durchmesser) der Sicherheitsfläche müssen mindestens 2 x D sein. Vom Rand der Sicherheitsfläche nach aussen schliesst eine seitliche Schutzfläche mit einer Höhe von 10.00 m und einem Winkel von 45 Grad. Diese Fläche darf von keinen Hindernissen durchstossen werden, es sei denn, diese befinden sich nur auf einer Seite der FATO.