seitens Spitals getroffen werden müssten, damit sie diese anfliegen könnten (z.B. Schneeräumung des Platzes, Sperrung von Strassen) und gäben diesen dann «intern» für die Benutzung frei. Das BAZL sei bei solchen «Abnahmen» manchmal als Zuschauer dabei, habe aber keine Befugnisse und erteile auch keine Bewilligung für die Inbetriebnahme. Diese Inspektion durch die Rega werde auch hier stattfinden, sobald der Landeplatz erstellt sei. Mit dem Gesundheitszentrum werde dann vereinbart werden, welche Massnahmen für einen sicheren Betrieb notwendig seien. So werde, weil die Nutzung eines Landeplatzes keiner Bewilligung bedürfe, die Flugsicherheit gewährleistet.