Weitere Revisionen sind nicht bekannt. Dies spielt vorliegend jedoch keine Rolle, da sich das BAZL in seiner luftfahrtspezifischen Rückmeldung vom 10. Mai 2024 nicht auf diese Revision gestützt hat, sondern auf die Richtlinie «Spitallandeplätze: Grundsätze für die luftfahrtspezifische Ausgestaltung».