Die Prüfung von sicherheitstechnischen Anforderungen von Helikopterlandeplätzen ist eine sehr spezifische, die Kenntnisse verlangt, die bei einer Baubewilligungsbehörde nicht vorausgesetzt werden können. Es ist somit nicht zu beanstanden, dass das Regierungsstatthalteramt das BAZL gebeten hat, den Helikopterlandeplatz aus luftfahrtspezifischer Sicht zu prüfen und einen entsprechenden Fachbericht einzureichen. Wie das BAZL seine Ausführungen bezeichnet, sei es als «Feststellungen», «Stellungnahme» oder sonst wie, spielt dabei keine Rolle. 4. Gesetzliche Grundlage