7. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 12. November 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 14. Oktober 2024 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter sei der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts In- terlaken-Oberhasli vom 14. Oktober 2024 aufzuheben und die Sache zur weiteren Prüfung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.