6. Das Regierungsstatthalteramt hielt in seiner Verfügung vom 15. August 2024 fest, gestützt auf die luftfahrtspezifische Rückmeldung des BAZL vom 10. Mai 2024 sowie auf eine vorläufige Prüfung der Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 13. August 2024 könne die Baubewilligung für den neuen Standort des Helikopterlandeplatzes unverändert nicht in Aussicht gestellt werden. Mit Gesamtentscheid vom 14. Oktober 2024 erteilte das Regierungsstatthalteramt Inter- laken-Oberhasli den Bauabschlag.