5. Mit Verfügung vom 22. Mai 2024 erhielt die Beschwerdeführerin Gelegenheit, sich zu den eingegangenen Fachberichten zu äussern. Zudem stellte das Regierungsstatthalteramt fest, gestützt auf die luftfahrtspezifische Rückmeldung des BAZL könne die Baubewilligung für den neuen Standort des Helikopterlandesplatzes nicht in Aussicht gestellt werden. Die Beschwerdeführerin wurde gebeten, mitzuteilen, ob sie am unveränderten Baugesuch festhalte und einen anfechtbaren Gesamtentscheid verlange, ob sie eine Projektänderung einreiche oder ob sie das Baugesuch zurückziehe.