Das AÖV führte in seinem Fachbericht Fluglärm vom 21. März 2024 aus, die Lärmbelastung «Projekt» mit 60 Flugbewegungen, wie im Lärmgutachten berechnet, zeige, dass die Lärmbelastung des Helikopterlandeplatzes E.________ keine Überschreitungen von Immissionswerten bei den angrenzenden Gebäuden ergebe. Das BAZL kam in seiner luftfahrtspezifischen Rückmeldung vom 10. Mai 2024 zum Schluss, der Helikopterflugbetrieb auf dem Spitallandeplatz E.________ werde durch den Bau der Bushaltestelle und insbesondere durch die neue Ausfahrt deutlich erschwert.