3. Mit Verfügung vom 3. November 2023 gab das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Ober- hasli der Beschwerdeführerin Gelegenheit, zu den eingegangenen Amts- und Fachberichten sowie den beiden Einsprachen Stellung zu nehmen und/oder gegebenenfalls eine Projektänderung einzureichen. Gestützt auf die Stellungnahme des Amts für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) vom 2. November 2023 bat das Regierungsstatthalteramt die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 11. Dezember 2023, ein Lärmgutachten betreffend den Betrieb des ge-