2. Die Gemeinde E.________ leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zur Behandlung weiter. Die Beschwerdeführerin reichte am 15. September 2023 einen angepassten Baueingabeplan ein. Das Regierungsstatthalteramt liess das Baugesuch im Anzeiger Oberhasli in den Ausgaben vom 29. September 2023 und 6. Oktober 2023 publizieren. Gegen das Bauvorhaben gingen zwei Einsprachen ein, wobei eine Einsprache während des Baubewilligungsverfahrens zurückgezogen wurde.