sie ist verspätet. Anders als die Beschwerdeführerin in dieser Eingabe ausführt, hat die BVD sie mit Verfügung vom 14. November 2024 nicht zu einer «präzisierten Begründung» ihrer Beschwerde aufgefordert. Vielmehr hat die BVD sie darauf hingewiesen, dass eine Verbesserung der Beschwerde aufgrund des Ablaufs der Beschwerdefrist nicht mehr möglich ist. Nach dem Gesagten ist auf die Beschwerde mangels Begründung nicht einzutreten.