1. Da sich die Grundstücke Nrn. A.________ und B.________ in Hanglage befinden, führen sie, besonders im Winter, viel Hangwasser, was zu grossen Schäden kommen kann. Wie z.B. bei einem Einsturz der Baugrube und Abrutschen des Untergrunds unter dem grossen Biotop, das sich angrenzend an den Baumbestand befindet. Das könnte einen Totalschaden des Wassergartens bedeuten. Ich anerbot [dem Beschwerdegegner], meine Einsprache zurück zu ziehen, unter der Bedingung, dass er sich vollumfänglich haftbar erklärt für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Abgraben seines Terrains erfolgen. Er lehnte ab. Ein weiterer Punkt in dieser Baubewilligung ist ungeklärt: