Konkret bot ich den Rückzug meiner Einsprache unter der Voraussetzung an, dass sich der Bauherr für alle Schäden, die am grossen Seerosenteich (ca. 11 x 6 m) durch das Abgraben seines Terrains bis auf die Grundstückgrenze, entstehen können, vollumfänglich haftbar erklärt. Weiter bot mir der vermeintliche Bauherr nach wie vor keine Lösung für den durch das Abgraben gefährdeten Baumbestand an. […]