Meine Einsprache vom 21.06.2024 bleibt bestehen. Grund: Da die Einigungsverhandlung vom 26.08.2024 keine einvernehmliche Lösung brachte, versuchte ich bis am 06.11.2024 die leidige Angelegenheit mit dem Bauherrn […] gütlich zu regeln. Mein Angebot war, trotz seinem unschönen Verhalten, der Rückzug der Einsprache, wenn ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt, der auch meine Interessen berücksichtigt. Konkret bot ich den Rückzug meiner Einsprache unter der Voraussetzung an, dass sich der Bauherr für alle Schäden, die am grossen Seerosenteich (ca. 11 x 6 m) durch das Abgraben seines Terrains bis auf die Grundstückgrenze, entstehen können, vollumfänglich haftbar erklärt.