Am 26. August 2024 fand eine Einigungsverhandlung statt. Mit Entscheid vom 11. Oktober 2024 wies die Gemeinde die Einsprache der Beschwerdeführerin ab, erteilte dem Beschwerdegegner die Baubewilligung und vermerkte die Rechtsverwahrung. Mit als «Rechtsverwahrung» betitelter Eingabe vom 6. November 2024, Postaufgabe 11. November 2024, wandte sich die Beschwerdeführerin an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) und teilte Folgendes mit: 1/5 BVD 110/2024/150