1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügungen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 6. Mai 2024, vom 10. Juni 2024 und vom 23. August 2024 sowie der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken- Oberhasli vom 14. Oktober 2024 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.