Die Projektänderung 4 betraf die Verschiebung des geplanten Gebäudes an die südwestliche Parzellengrenze. Es besteht kein Anlass für Zweifel an der Beurteilung des AWA, wonach die Gewässerschutzbewilligung gemäss Amtsbericht vom 12. Januar 2024 auch unter Berücksichtigung der Projektänderung 4 gewährt werden kann. Entgegen den Behauptungen der Beschwerdeführenden ist die Sickermulde für die Dachentwässerung im Umgebungsplan der Projektänderung 449 eingezeichnet; sie befindet sich auf der Nordwestseite des Gebäudes.