Die Beschwerdeführenden weisen darauf hin, dass sich der Amtsbericht des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) bezüglich Gewässerschutz auf das Ursprungsprojekt bezogen habe. Sie ziehen in Zweifel, ob die Gewässerschutzbewilligung für die Projektänderung 4 habe erteilt werden dürfen. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) hat allerdings mit Eingabe vom 28. August 2024 bestätigt, dass der Amtsbericht Gewässerschutz vom 12. Januar 2024 auch unter Berücksichtigung der Projektänderung 4 seine Gültigkeit behalte.48 Die Projektänderung 4 betraf die Verschiebung des geplanten Gebäudes an die südwestliche Parzellengrenze.