Dies entspreche bei einem Betrieb dieser Dimension dem in der Landwirtschaft üblichen Verlauf nach einem Stallneubau und auch dem Zyklus einer generationenübergreifenden Bewirtschaftung. Der Nettobetrag an flüssigen Mitteln dürfe am Ende der Rechnungsperiode auch abnehmend sein, wenn Investitionen getätigt, Schulden abgebaut oder Geld in die Altersvorsorge geflossen sei. Der Stallneubau diene im abgebildeten Zeitraum primär der Erhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs und nicht einem Ausbau. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte könne der längerfristige Bestand des Betriebs als gewährleistet betrachtet werden.