Die Fassadenflächen oberhalb des Betonsockels werden gemäss dem Projektplan «Fassaden» mit einer «Holzschalung stehend sägeroh» gestaltet, womit der regionalen Holzbautradition im Sinne von Art. 50 Abs. 3 GBR Rechnung getragen wird. Der Betonsockel tut der Einpassung in das Bild der überlieferten Kulturlandschaft keinen Abbruch. Vielmehr handelt es sich um eine typische Gestaltungsweise für Stallbauten. Dies geht auch aus dem Bildmaterial in den Gestaltungsgrundsätzen des AGR, G 1.1 «Hinweise zur Einpassung landwirtschaftlicher Bauten», hervorgeht.