Der bisherige Stall (Nr. 14a) und die Silos (Nr. 14c und 14d) müssen gemäss Auflage des AGR zurückgebaut und das Terrain fachgerecht renaturiert werden. Das AGR hat in seiner Verfügung vom 23. August 2024 angeordnet, dass auch die gekieste Fläche vor dem Gebäude Nr. 14b auf das für die Bewirtschaftung und den Zugang Nötigste reduziert werden muss. Dadurch werden die letztlich beanspruchten Aussenflächen auf das betriebsnotwendige Mass reduziert. Standortfremde Umgebungselemente sind gemäss dem Umgebungsplan nicht vorgesehen. Somit entspricht die geplante Umgebungsgestaltung auch den gestalterischen Anforderungen.