Die Beschwerdeführenden kritisieren, dass die Beschwerdegegnerschaft selber nur über eine verhältnismässig kleine Landwirtschaftsparzelle von 3-4 ha verfüge, die mit dem geplanten Stallneubau im Umfang von rund 1000 m2 verbaut werden solle. Ansonsten sei der landwirtschaftliche Betrieb der Beschwerdegegnerschaft auf verstreutes Pachtland in Innertkirchen und den umgebenden Tälern angewiesen. Die Betriebsstruktur mit dem geplanten grossen Stall und dem verstreuten Pachtland führe zu vielen Transportfahrten (Antransport von Heu und Stroh; Abtransport von Milch sowie Gülle und Mist), was weder ökologisch noch ökonomisch oder landschaftlich vertretbar sei.