Auch mit der Verschiebung an die südwestliche Parzellengrenze gemäss der Projektänderung 4 kommt der neue Stall in der Nähe des Betriebsgebäudes (Nr. 14) und des fortbestehenden Nebengebäudes Nr. 14b zu liegen. Die Erschliessung erfolgt über die bestehende Zufahrtsstrasse. Auch mit dem neuen Standort fügt sich damit der Stall in die bestehende Betriebsstruktur ein und ermöglicht eine rationelle Bewirtschaftung.