Unter Berücksichtigung des Mindestvolumens von 1176 m3, der notwendigen Heuroste (Volumen 186,25 m3) und eines Puffervolumens zum Bewirtschaften der Heuräume von 200 m3 ergebe sich ein Raumanspruch von 1562,25 m3. Da die Dimensionierung der Heuräume auch mit dem darunterliegenden Stall abgestimmt werden müsse, sei die Aufteilung der Räumlichkeiten nachvollziehbar und diese könnten nicht reduziert werden, ohne wesentliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung zu verursachen. Da der Heustock mit einem Heukran mit Führerkabine bewirtschaftet werden solle, könne auch in diesem Bereich die Gebäudehöhe nicht reduziert werden.